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Frankreich | Zusatzsteuer von 3 % auf Dividenden ist verfassungswidrig
[i]Conseil Constitutionnel, Urteil v. 6.10.2017 - N° 2017-660 QPC unter http://go.nwb.de/lbupl Die französische 3 %-Zusatzsteuer auf ausgeschüttete Dividenden (Art. 235 ter ZCA Code Général des Impôts ? CGI) ist insgesamt verfassungswidrig und nicht mehr anwendbar. Diese Abgabe verstößt gegen den Gleichheitssatz, sowohl allgemein in Bezug auf die Gleichheit vor dem Gesetz als auch insbesondere hinsichtlich der Belastungsgleichheit bei Erhebung öffentlicher Abgaben.
[i]Dividendensteuer entfällt sofort und kann zurückgefordert werdenDie Zusatzsteuer wird seit 2012 auf Erträge französischer Körperschaften erhoben und gilt auch für Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in Frankreich (vgl. zur Bemessungsgrundlage Kochs, IWB 9/2017 S. 326, 327 NWB DAAAG-44247). Zwar wurden unter dem Einfluss früherer französischer Höchstgerichtsentscheidungen und EuGH-Urteile die Ausnahmen von der Zusatzbesteuerung verei...