Keine Bindungswirkung einer offensichtlich unzutreffenden Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG
Leitsatz
1. Ein Abzug erhöhter Absetzungen nach § 7h EStG ist ausgeschlossen, wenn den fraglichen Herstellungskosten kein Modernisierungs-
und Instandsetzungsgebot i. S. v. § 177 BauGB zugrunde liegt.
2. Eine von der zuständigen Gemeindebehörde ausgestellte „Bescheinigung gemäß § 7h EStG”, in welcher wahrheitswidrig bescheinigt
wird, dass an dem streitgegenständlichen Gebäude „Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwendungen i. S. d. § 177 BauGB” durchgeführt
worden seien, entfaltet keine Bindungswirkung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 6 Nr. 16 DStRE 2018 S. 705 Nr. 12 EFG 2017 S. 1506 Nr. 18 XAAAG-62526
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