Frage der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen (Flächen- oder Umsatzschlüssel) bei Umsätzen mit Geld- und Unterhaltungsspielgeräten
Leitsatz
Im Streitfall ist die Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel jedenfalls geboten, weil dieser im Vergleich zum Flächenschlüssel
als der sachgerechtere, weil präzisere Aufteilungsschlüssel anzusehen ist. Aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers stellt
die Spielhalle einen einheitlichen, nicht voneinander in Teilflächen aufteilbaren Raum dar, da der Geldspielgerätebereich
von dem Unterhaltungsspielgerätebereich angesichts der offenen Übergangsmöglichkeit nur teilweise voneinander abgegrenzt ist.
Es fehlt gerade an einer für die Anwendung des Flächenschlüssels gebotenen vollumfänglichen räumlichen Abgrenzung beider Bereiche
voneinander.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KÖSDI 2017 S. 20560 Nr. 12 UStB 2018 S. 13 Nr. 1 JAAAG-62509
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