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NWB Nr. 48 vom Seite 3656

Wer nichts wagt, hat schon verloren

Vermögensanlagen von Stiftungen unter der gerichtlichen Lupe

Philipp Windeknecht

Vorstände von Stiftungen müssen sich mit der Frage beschäftigen, wie sie deren Vermögen anlegen, da Stiftungen einerseits zum Erhalt ihres Vermögens verpflichtet sind, sie aber andererseits ihre satzungsmäßigen Zwecke erfüllen müssen, was ebenso Kapital erfordert wie die Stiftungsverwaltung. Der Kapitalbedarf einer Stiftung bestimmt letztlich ihre Anlageziele. Unter der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation können allein die hohen Erträge einer risikofreudigen Vermögensanlage diesen Kapitalbedarf decken. Bis wohin Gerichte den für eine Stiftung handelnden Vorständen Ermessen bezüglich einer Anlageentscheidung lassen, wann die Grenze zur unzulässigen Anlage überschritten ist und was dies haftungsrechtlich für den Vorstand bedeutet, ist Gegenstand des Beitrags.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Bedarf von Stiftungen an hohen Erträgen

[i]Spannungslage zwischen Inflation und ZinsniveauLaut Statistischem Bundesamt betrug die Inflationsrate im Oktober 2017 1,6 % in Deutschland (PM Nr. 385 v. ). Gleichzeitig sind die Zinsen auf einem historisch niedrigen Niveau und Banken verlangen für höhere Summen auf Tagesgeldkonten sogar negative Zinsen. In ...