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LG Halle (Saale) Beschluss v. - 2 Qs 1/2017, 2 Qs 2/2017, 2 Qs 1/17, 2 Qs 2/17

Gesetze: StPO § 97, StPO § 102

Beschlagnahme von Buchführungsunterlagen

Leitsatz

Buchführungsunterlagen des Beschuldigten in einem Steuerstrafverfahren, die sich im Büro des Steuerberaters befinden, unterliegen grundsätzlich der Beschlagnahme. Es kann offen bleiben, ob die Unterlagen beschlagnahmefrei sind, wenn und soweit sie vom Steuerberater noch zur auftragsgemäßen Bearbeitung benötigt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
ZAAAG-61977

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