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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 7 VE 7/14

Gesetze: IfSG § 2 Nr. 11; IfSG § 60 Abs. 1 S. 1; IfSG § 61; IfSG § 61 S. 1; IfSG § 61 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Die Anerkennung eines Guillain-Barré-Syndroms (GBS) nach der sog. Schweinegrippeimpfung kann als Impfschaden im Rahmen der Kann-Versorgung erfolgen, sofern ein plausibles Zeitfenster für den Erkrankungsbeginn vorliegt und kein anderen Ursachen feststehen. Denn die vom Paul-Ehrlich-Institut durchgeführte Studie hat ein erhöhtes Auftreten des GBS nach der Impfung nachgewiesen.

Fundstelle(n):
HAAAG-61918

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