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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 3980/16

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Rechtsreferendar, der zur Ausbildung in der Pflichtstation einer Kanzleigemeinschaft von Rechtsanwälten zugewiesen wird und dort aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit der Anwaltssozietät einen Anspruch auf Vergütung für Leistungen hat, die über den notwendigen Teil der Ausbildung hinausgehen, ist in dieser gesondert vergüteten Tätigkeit bei der Anwaltssozietät versicherungspflichtig beschäftigt.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 12 Nr. 50
IAAAG-61880

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