Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mieterumbauten in Handels- und Steuerbilanz
[i]Schoor, Bilanzierung und Abschreibung von Mietereinbauten in der Steuerbilanz, BBK 12/2015 S. 556 NWB ZAAAE-92264 In der Praxis kommt es häufig vor, dass vermietete Gebäude an die speziellen Wünsche des Mieters angepasst werden. Dabei kann sowohl der Vermieter als auch der Mieter selbst die entsprechenden Aufwendungen tragen. Entstehen diese beim Vermieter und wird im Anschluss eine marktübliche Miete verlangt, sind diese bilanziell nach den allgemeinen Grundsätzen beim Vermieter zu erfassen (nachträgliche Herstellungskosten vs. Erhaltungsaufwand). Werden die Aufwendungen direkt vom Mieter getragen, ergeben sich häufig Abgrenzungsfragen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Grundlagen zu Mieterein- und -umbauten in Handels- und Steuerbilanz
[i]Anlässe von MieterumbautenIn der Praxis kommt es häufig vor, dass gemietete Gebäude an die speziellen Bedürfnisse des Mieters angepasst werden sollen. Neben speziellen Vorrichtungen, die zur Sicherstellung des innerbetrieblichen Ablaufs benötigt werden, können auch besondere Ausstattungen in Betracht kommen, die z. B. dem Markenauftritt des Mieters zuzurechnen sind und für ein bestimmtes Erscheinungsbild einer Marke sorgen sollen.
[i]Kostenübernahme entscheidend Derartige bauliche Maßnahmen müssen mit dem Vermieter als Eigentümer des Gebäudes abg...