1) Bei der Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern des SBV ist es für die Gewährung der Begünstigung nach §§ 13a, 13b
ErbStG Voraussetzung, dass diese gleichzeitig mit dem Anteil an der Personengesellschaft übertragen werden.
2) Danach kommt eine Steuerbefreiung für die Übertragung eines Grundstück des SBV dann nicht zur Anwendung, wenn das Grundstück
nicht gleichzeitig mit dem Kommanditanteil übertragen wird, weil (nur) die Übertragung des Kommanditanteils unter der aufschiebenden
Bedingung der Eintragung des Beschenkten als Kommanditist in das Handelsregister erfolgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 8 Nr. 18 DStRE 2018 S. 741 Nr. 12 EFG 2017 S. 1743 Nr. 21 ErbBstg 2018 S. 8 Nr. 1 ErbStB 2018 S. 4 Nr. 1 ErbStB 2019 S. 262 Nr. 9 UVR 2018 S. 13 Nr. 1 GAAAG-61765
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