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Jahresabschluss kompakt 2017/2018 – 04. Sachanlagevermögen
Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.
1. Wesentliches zur Bilanzposition
1.1 Positionsinhalt
Materielle (körperliche) Sachen dienen dem Geschäftsbetrieb i. d. R. dauerhaft und sind daher dem Sachanlagevermögen zuzurechnen.
Die Bilanzposition Sachanlagen untergliedert sich gem. § 266 Abs. 2 A.II. HGB in:
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken,
technische Anlagen und Maschinen,
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.
Zu 2. gehören auch Betriebsvorrichtungen als selbständige Anlagegüter mit spezifischer, vom Gebäude abweichender betrieblicher Nutzung wie bspw. Aktenaufzüge oder Be-/Entlüftungsanlagen.
Eine Anpassung der jeweiligen gesetzlichen Gliederungsbezeichnung an die tatsächlich im Unternehmen vorkommenden Fälle ist sachgerecht.
1.2 Ansatz
Für das Sachanlagevermögen besteht gem. § 246 Abs. 1 HGB ein Ansatzgebot. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zum Aktivierungszeitpunkt (vgl. Abschnitt 1.3) gem. § 255 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskos...