NWB Kommentar Bilanzierung
9. Aufl. 2018
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§ 271 Beteiligungen, Verbundene Unternehmen
Ausgewählte Literatur
Kropff, „Verbundene Unternehmen“ im Aktiengesetz und im Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986 S. 364; Küting, Verbundene Unternehmen nach HGB und AktG – zugleich eine kritische Analyse des § 271 Abs. 2 HGB, DStR 1987 S. 347; Lüders/Meyer-Kessel, Der Begriff der Beteiligung nach § 271 Abs. 1 HGB, DB 1991 S. 1585; Oser, Droht eine Konzernrechnungslegungspflicht von Stiftungen?, StuB 2012 S. 16; Petersen/Zwirner, Unternehmensbegriff, Unternehmenseigenschaft und Unternehmensformen, DB 2008 S. 481; Schulze-Osterloh, Ausweis und Bewertung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Jahresabschluss des Gesellschafters, FS Kropff 1997 S. 695.
I. Überblick
1§ 271 HGB definiert die Begriffe „Beteiligung“ und „verbundenes Unternehmen“ und unterscheidet damit
einfache Beziehungen zu anderen Unternehmen
von Beteiligungs- und Verbundverhältnissen.
2Die Bedeutung dieser Unterscheidung ist vielfältig:
Im Bilanzgliederungsschema nach § 266 sind Beteiligungen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen, aber auch Ausleihungen an Beteiligungs- und verbundene Unternehmen jeweils gesondert auszuweisen. Entsprechendes gilt im Umlaufvermögen für Forderungen und auf der Passivseite für Verbindlichkeiten. D...