NWB Kommentar Bilanzierung
9. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 268 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz; Bilanzvermerke
Ausgewählte Literatur
Fünnemann/Kerssenbrock, Ausschüttungssperren im BilMoG-RegE, BB 2008 S. 2674; Gelhausen/Althoff, Die Bilanzierung ausschüttungs- und abführungsgesperrter Beträge im handelsrechtlichen Jahresabschluss nach dem BilMoG, WPg 2009 S. 584 und 629; Hoffmann, Praxisorientierte Einführung in die Rechnungslegungsvorschriften des Regierungsentwurfs zum Bilanzrichtlinien-Gesetz, BB 1983, Beilage 1; Kessler/Egelhof, Außerbilanzielle Ausschüttungssperren in der Organschaft, DStR 2017 S. 998; Knop, Die Bilanzaufstellung nach teilweiser oder vollständiger Ergebnisverwendung, DB 1986 S. 549; Küting/Haeger/Zündorf, Die Erstellung des Anlagegitters nach künftigem Bilanzrecht, BB 1985 S. 1948; Küting/Weber, Die Darstellung des Eigenkapitals bei der GmbH nach dem BiRiLiG, GmbHR 1984 S. 165; Lanfermann/Röhricht, § 268 Abs. 8 HGB als neue Generalnorm für außerbilanzielle Ausschüttungssperren, DStR 2009 S. 1216;Moser/Siegel, Praxisfragen zur Aufstellung der Bilanz einer GmbH unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung, WPg 2017 S. 503.
I. Überblick
1§ 268 HGB ergänzt die Gliederungsvorschriften für die Bilanz nach § 266 HGB um
eine konzeptionelle Erstellungsvariante , die die Gewin...