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Ferienimmobilien im Fokus der Finanzverwaltung
Ein Überblick über steuerliche Stolperfallen bei Ferienimmobilien im Inland
Die [i]Trossen, NWB 43/2017 S. 3256Oberfinanzdirektion NRW veröffentlicht jährlich auf ihrer Internetseite interne Prüffelder (Schwerpunktthemen, abrufbar unter http://go.nwb.de/ooixp). Im Kalenderjahr 2017 bearbeitet die Finanzverwaltung NRW die zentralen Prüffelder „Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG“ sowie „Verlustabzug bei Körperschaften gemäß § 8c KStG“. Das bedeutet, die Finanzbeamten sind intern angehalten, Veranlagungen mit derartigen Inhalten nach vorgegebenen Prüfungshandlungen „genauer unter die Lupe zu nehmen“. In NRW haben die Finanzämter die Möglichkeit weitere, sog. dezentrale Prüffelder zu wählen. Ein beliebtes Schwerpunktthema der Finanzämter sind Einkünfte, die im Zusammenhang mit der Vermietung oder Veräußerung von Ferienimmobilien stehen. Vor dem Hintergrund, dass vereinzelte Finanzämter auch dieses Jahr wieder einen derartigen Schwerpunkt gesetzt haben, bietet es sich an, die unterschiedlichen Fallstricke in Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuerrecht darzustellen und Praxishinweise zu Ferienimmobilien im Inland zu vermitteln.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .