Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml

Einkommensteuergesetz Kommentar

2. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-482-65342-1

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Kanzler, Kraft, Bäuml - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 100 Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung

Thomas Dommermuth (November 2017)
Literatur:

Dommermuth/Schiller, Kritische Analyse des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, NWB 2017, 2738; Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung – die Neuregelung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, NWB 2017, 2417; Kister-Kölkes/Linden/Meissner, Leitfaden bAV: Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), 2. Aufl., 132 – 140.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1Ziel der Vorschrift ist die stärkere Verbreitung arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersversorgung (bAV) bei Geringverdienern, die sich grundsätzlich keine durch Entgeltumwandlung finanzierte Vorsorge leisten können bzw. für die sich eine auf Entgeltumwandlung basierende bAV aufgrund der niedrigen oder nicht vorhandenen Lohnsteuerentlastung steuerlich nicht rechnet.

2Der Förderbetrag i. H. v. 30% des gesamten Beitrages (nachfolgend: bAV-Förderbetrag), den der ArbG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufbringt – mind. sind 240 € und max. 480 € pro Kalenderjahr förderfähig –, soll den ArbG zu dieser grundsätzlich freiwilligen Sozialleistung motivieren. Jener bAV-Förderbetrag – mind. 72 € und ma...

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