1. Ist die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. EU L 209/12) gültig?
2. Falls die erste Frage verneint werden sollte: Ist die Erläuterung der Europäischen Kommission zur Unterposition 1902 3010 der Kombinierten Nomenklatur, die am veröffentlicht wurde (ABl. EU C 76/1), bei der Auslegung der Unterposition 1902 3010 KN zu berücksichtigen, soweit darin das Frittieren als Beispiel für ein industrielles Trocknungsverfahren genannt wird?
Anschlussentscheidung zum Vorlagebeschluss vom , 4 K 161/15 (Az des EuGH C-471/17)
Einreihung; Zoll
Fundstelle(n): FAAAG-61132
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