Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
EuGH  - C-434/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EUBes 2015/2349, RL 2006/112/EG Art 193

Rechtsfrage

Ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2349 des Rates vom dahin auszulegen, dass er der ungarischen Praxis entgegensteht, die diesen Durchführungsbeschluss so versteht, dass er das Inkrafttreten der von Art. 193 der Richtlinie 2006/112/EG abweichenden nationalen gesetzlichen Bestimmung am und deren Anwendbarkeit ab diesem Zeitpunkt ermöglicht, obschon der genannte Durchführungsbeschluss keine Bestimmung über eine rückwirkende Geltung oder Anwendbarkeit enthält, Ungarn allerdings in seinem Antrag auf Ermächtigung zu einer abweichenden Regelung diesen Zeitpunkt als Anfangszeitpunkt der Anwendung genannt hatte?

Abweichung; Antrag; Anwendbarkeit; Ermächtigung; Mehrwertsteuer; Rückwirkung; Ungarn; Zeitpunkt

Fundstelle(n):
OAAAG-61129

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen