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StuB 21/2017 S. 835

Einkommensteuer | Besteuerung von Versicherungserträgen

Das BMF hat zur Besteuerung von Versicherungserträgen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG Stellung genommen und sein Schreiben vom um Ausführungen zur Steuerfreistellung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG ergänzt ( NWB IAAAG-59207).

Hintergrund: Mit dem Investmentsteuerreformgesetz (BGBl 2016 I S. 1730) wurde § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG um einen neuen Satz 9 ergänzt. Danach sind bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ab 2018 15 % des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Beiträge zu 15 % von der Einkommensteuer befreit, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt. Hierdurch soll die künftige steuerliche Vorbelastung von Investmenterträgen auf Ebene der Investmentfonds pauschaliert ausgeglichen werden. Ergänzend wird geregelt, dass negative Unterschiedsbeträge i. H. von 15 % unberück...