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BMF | Grenzüberschreitende Warenlieferungen in Konsignationslager
Bislang behandelte die Finanzverwaltung z. B. Fälle, in denen der Lieferer ein Konsignationslager aus einem anderen EU-Mitgliedstaat mit Gegenständen zur Entnahme durch den Abnehmer beschickte, als innergemeinschaftliche Verbringung zur eigenen Verfügung gefolgt von einer Inlandslieferung bei Entnahme.
Steht der Abnehmer bei einer im übrigen Gemeinschaftsgebiet beginnenden Beförderung oder Versendung bereits fest, liegt der Anpassung des UStAE zufolge (nur) eine Beförderungs- oder Versendungslieferung vor, die grds. mit Beginn der Beförderung oder Versendung im übrigen Gemeinschaftsgebiet als ausgeführt gilt. Einer solchen Beförderungs- oder Versendungslieferung soll es u. a. nicht entgegenstehen, wenn die Ware kurzzeitig (für einige Tage und Wochen) in einem auf Initiative des Abnehmers eingeri...