Abgabenordnung Praktikerkommentar
2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen
Ergänzende Vorschriften
Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfegesetz – EUAHiG) vom , BGBl I 2013, 1809, geändert durch Art. 4 Gesetz vom , BGBl I 2016, 3000 (Anh. I.2)
Richtlinie (EU) 2016/881 des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung, ABl. L 146/8 vom
Mehrseitige Vereinbarung vom zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte, Gesetz vom , BGBl II 2016, 1178
Verwaltungsanweisungen
Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (Country-by-Country Report), BMF-Schrb. vom , BStBl I 2017, 974
AEAO zu § 138a (Anh. III.1)
1. Anlass und Anwendungsregel
1.1 Anlass
1
Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom (BGBl I 2016, 3000) regelt in § 138a für multinationale Unternehmensgruppen die Verpflichtung zur länderbezogenen Berichterstattung.
2
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2376 des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von In...