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Jahresabschluss kompakt 2017/2018 – 12. Eigenkapital
Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.
1. Wesentliches zur Bilanzposition
1.1 Kapitalgesellschaften
1.1.1 Positionsinhalt
Das Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften setzt sich nach § 266 Abs. 3 HGB aus folgenden Positionen zusammen:
Gezeichnetes Kapital;
Kapitalrücklage;
Gewinnrücklagen:
gesetzliche Rücklage;
Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;
satzungsmäßige Rücklagen;
andere Gewinnrücklagen;
Gewinn-/Verlustvortrag und
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
Das „Gezeichnete Kapital” ist bei der AG und der KGaA das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital.
Bestimmte Zuzahlungen von Gesellschaftern und Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen im weiteren Sinne erzielt wurden, sind in die „Kapitalrücklage” einzustellen. Nach § 272 Abs. 2 HGB sind in der „Kapitalrücklage” i. E. auszuweisen:
das bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über deren Nennbetrag oder rechnerischen Wert hinaus erzielte Aufgeld,
der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungs- und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen ...