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LSG Hessen Urteil v. - L 9 U 224/16

Gesetze: SGB VII § 9 Abs. 1; BKV Anlage 1 Nr. 4101

Leitsatz

Leitsatz:

Die Anerkennung einer Krankheit (Silikose) als Berufskrankheit nach Nr. 4101 der Anlage 1 zur BKV setzt zwingend voraus, dass der Vollbeweis für das Vorliegen einer Silikose erbracht worden sein muss. Eine Silikose kann bildgebend durch Röntgen- und/ oder Computertomographieaufnahmen nach Maßgabe der einschlägigen Klassifikationen (ILO/ICOERD) oder histologisch gesichert werden.

Fundstelle(n):
DAAAG-60768

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