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LSG Bayern Beschluss v. - L 7 AS 531/17 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Jobcenter ist nicht verpflichtet, einem Antragsteller den handelnden Mitarbeiter stets namentlich und mit dessen persönlicher behördeninterner E-Mail-Adresse zu benennen.

Fundstelle(n):
QAAAG-60755

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