Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Außenprüfung | Ablaufhemmung bei Außenprüfung
Der Beginn einer Außenprüfung führt nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO zu einer Ablaufhemmung bei der Festsetzungsverjährung. Ein Beginn ist bereits in der Entgegennahme der Buchführungsdaten auf einem USB-Stick durch den Prüfer zu sehen. Damit kann bis auf weiteres keine Festsetzungsverjährung eintreten.
Nicht [i]Beginn der Außenprüfungausreichend ist aber das bloße Erscheinen des Prüfers und die Übergabe der Prüfungsanordnung. Der Prüfer muss vielmehr für den Steuerpflichtigen erkennbar Prüfungshandlungen zur Ermittlung des Steuerfalls vornehmen, z. B. die Vorlage von Aufzeichnungen, Unterlagen oder Daten verlangen oder ein informatives Gespräch mit dem Steuerpflichtigen oder dessen Berater führen.
Allerdings [i]Unterbrechung der Außenprüfung unmittelbar nach Beginntritt keine Ablaufhemmung zugunsten des FA ein, wenn die Außenprüfung unmittelbar nach ihrem Beginn für m...