Das FA kann den Erstattungsanspruch nicht davon abhängig machen, dass der Bauträger dem Bauhandwerker die Umsatzsteuer auf den ihm in Rechnung gestellten Nettobetrag bezahlt hat oder dass das FA mit dem Anspruch des Bauhandwerkers gegen den Bauträger auf Zahlung der Umsatzsteuer aufrechnen kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2017 S. 370 Nr. 12 DStR 2018 S. 8 Nr. 30 DStRE 2018 S. 1191 Nr. 19 EFG 2017 S. 1842 Nr. 22 GStB 2018 S. 40 Nr. 2 KÖSDI 2018 S. 20595 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 45/2017 S. 3404 NWB-Eilnachricht Nr. 47/2017 S. 3552 UStB 2017 S. 355 Nr. 12 UVR 2018 S. 7 Nr. 1 AAAAG-60636
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