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Vom Arbeitnehmer selbst getragene Aufwendungen für den privat genutzten Firmenwagen
Allgemeine Anwendungsregeln des BMF zu höchstrichterlichen Urteilen des BFH
Mit 2017 veröffentlichter Rechtsprechung hatte der BFH zu Eigenleistungen des Steuerpflichtigen bei privater Firmenwagennutzung entschieden. Insbesondere urteilte das höchste deutsche Finanzgericht diesbezüglich, dass die Übernahme einzelner individueller Kosten den geldwerten Vorteil mindert (vgl. Hilbert, KSR 4/2017 S. 7). Das BMF teilte nun in einem ausführlichen Schreiben mit, dass die Entscheidungen über den jeweils beurteilten Einzelfall hinaus anzuwenden sind, und legte zugehörige Regelungen fest.
Anerkennung von Kostenübernahmen
Neben der Befassung mit der jüngsten Rechtsprechung ersetzt das aktuelle auch ein älteres BMF-Schreiben (vgl. dazu etwa Hilbert, NWB 19/2013 S. 1456), so dass für die betriebliche und steuerliche Praxis insbesondere die sich nunmehr aufgrund der BFH-Urteile ergebenden Neuerungen und Anpassungen von Interesse sind. Zentral ist vor allem, dass als berücksichtigungsfähiges Nutzungsentgelt i. S. von R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR neben den schon bisher bekannten Varianten eines a) nutzungsunabhängigen Pauschalbetrags (z. B. eine Monatspauschale), eines b) an den gefahrenen Kilometern ausgerichteten Betrags (etwa eine Kilometerpauschale) oder c) der Übernahme der Leasingraten dur...