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Track 10 | Wegzugsbesteuerung: Keine Berücksichtigung fiktiver Veräußerungsverluste
Der BFH hat ein erstinstanzliches Urteil des FG München bestätigt, wonach bei der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG im Zeitpunkt eines Wegzugs aus Deutschland erfolgenden Besteuerung des Vermögenszuwachses aus wesentlichen Beteiligungen (sog. Wegzugsbesteuerung) nur solche Beteiligungen Berücksichtigung finden, für die sich im Wegzugszeitpunkt ein fingierter Wertzuwachs errechnet. Fiktive Veräußerungsverluste können nicht berücksichtigt werden, auch nicht durch Saldierung.
Vor zwei Jahren hatten wir Sie über ein Urteil des Finanzgerichts München zur Wegzugsbesteuerung informiert. Bei der Auswanderung aus Deutschland sind demnach bei der Besteuerung des Vermögenszuwachses nur solche wesentliche n Beteiligungen zu berücksichtigen, für die sich im Zeitpunkt des Wegzugs ein fingierter Wertzuwachs errechnet. Verluste können nicht berücksichtigt werden. Mit Spannung war die Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Revisionsverfahren erwartet worden. Jetzt hat der I. Senat des BFH das FG-Urteil bestätigt. Die Regelung im Außensteuergesetz ist nur anzuwenden, wenn der gemeine Wert der Anteile zu dem für die Besteuerung maßgebenden Zeitpunkt die Anschaffungskosten übersteigt. Eine Saldierung ist nicht möglich.
Im S...