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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 22 | Lohnsteuer: 44 €-Freigrenze für Sachbezüge bei Zukunftssicherungsleistungen

Das FG Mecklenburg-Vorpommern hat entgegen der Auffassung des BMF entschieden, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung seiner Arbeitnehmer zu Sachlohn führen und deshalb unter die 44 €-Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG fallen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann.

Zur Freigrenze für Sachbezüge von 44 € im Monat sind gleich zwei interessante Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.

Sachbezüge bleiben außer Ansatz, wenn die Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht übersteigen. Der klassische Anwendungsfall in der Praxis sind Warengutscheine, die bei Dritten einzulösen sind, z. B. bei einer Tankstelle.

Die Finanzverwaltung vertritt überraschenderweise die kleinliche Auffassung: Auf Beiträge des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers ist die 44 €-Freigrenze für Sachbezüge nicht anzuwenden. Dem Arbeitnehmer fließt nach Meinung des Bundesfinanzministeriums Arbeitslohn in Form von Barlohn zu, wenn der Arbeitnehmer Versicherungsnehmer ist und der Arbeitgeber Beiträge des Arbeitnehmers übernimmt, zum Beispiel indem er einen Zuschuss le...