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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 11-12 | Schulgeld: Außergewöhnliche Belastungen beim Besuch von Privatschulen aus Krankheitsgründen

Schulgeld ist nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf nur dann als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn in der besuchten Privatschule eine spezielle, unter der Aufsicht medizinisch geschulten Fachpersonals durchgeführte Heilbehandlung erfolgt. Zudem machen wir Sie aufmerksam auf ein Urteil des FG Münster zur Teilnahme von Pflegeeltern an medizinischen Seminaren und ein Urteil des FG Baden-Württemberg zu den Aufwendungen für einen Epilepsiehund.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich mit den Voraussetzungen befasst, unter denen das Schulgeld für den Besuch von Privatschulen aus Krankheitsgründen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig ist. Zudem machen wir Sie aufmerksam auf ein Urteil des FG Münster zur Teilnahme von Pflegeeltern an medizinischen Seminaren und ein Urteil des FG Baden-Württemberg zu den Aufwendungen für einen sog. Epilepsiehund.

Eltern können das Schulgeld für bestimmte Privatschulen, die sich in der Verantwortung eines nichtstaatlichen Schulträgers befinden, nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben absetzen. Zum Beispiel bei dem Besuch einer Freien Waldorfschule. Begünstigt sind Schulen in Deutschland oder einem anderen EU-Staat oder EWR-Staat, nic...