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BPatG Urteil v. - 5 Ni 41/15

Gesetze: § 83 Abs 2 PatG, § 83 Abs 4 PatG

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Vorrichtung zum Erkennen einer auf einem Substrat aufzubringenden Struktur sowie geeignete Verfahren hierfür" – zur Einreichung eines Hilfsantrags - zum verspäteten Vorbringen

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des deutschen Patents 102 52 340 (Streitpatent), das die Priorität der deutschen Anmeldung 102 51 734 vom 5. November 2002 in Anspruch nimmt. Das Streitpatent, das am 11. November 2002 angemeldet worden ist und dessen Offenlegung am 19. Mai 2004 erfolgte, trägt die Bezeichnung „Vorrichtung zum Erkennen einer auf einem Substrat aufzubringenden Struktur sowie geeignete Verfahren hierfür“ und umfasst 21 Patentansprüche, die alle mit der Nichtigkeitsklage angegriffen sind.

Fundstelle(n):
WAAAG-60471

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