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GmbH | Keine altersbedingte Diskriminierung des Geschäftsführers durch Kündigung
Ein Kündigungsrecht, das im Anstellungsvertrag zwischen einer GmbH und ihrem GmbH-Fremdgeschäftsführer der GmbH mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Geschäftsführers eingeräumt wird, stellt keinen rechtswidrigen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot (§§ 7, 1 AGG) dar, wenn gewährleistet ist, dass dem Geschäftsführer ab dem Zeitpunkt seines Ausscheidens eine betriebliche Altersversorgung zusteht.
Ob ein Fremdgeschäftsführer wegen der Beendigung seines Dienstverhältnisses dem persönlichen Anwendungsbereich des AGG (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 AGG) unterfällt, hat das OLG Hamm (s. dazu auch NWB XAAAE-12480) ausdrücklich offengelassen. Denn das im Dienstvertrag für den Fall des Erreichens einer bestimmten Altersgrenze eingeräumte Kündigungsrec...