Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Resolution der Bundeskammerversammlung gegen Anzeigepflichten von Steuergestaltungsmodellen
[i]BStBK, PM 12/2017 vom 20.9.2017Die 96. Bundeskammerversammlung hat am in Erfurt in Bezug auf den vorliegenden Richtlinienentwurf der EU-Kommission zu Anzeigepflichten von „Steuerintermediären“ folgende Resolution verabschiedet:
„Die Bundeskammerversammlung fordert die Bundesregierung auf, den europäischen Richtlinienentwurf (COM (2017) 335) zur Einführung von Anzeigepflichten für legale Steuergestaltungsmodelle abzulehnen. [i]El Mourabit/ Brechmann, NWB 52/2016 S. 3955Sollte die Richtlinie dennoch verabschiedet werden, darf der nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung nicht über die Vorgaben der Richtlinie hinausgehen. Insbesondere dürfen nationale Gestaltungen nicht erfasst werden.
Steuerberater als Berufsgeheimnisträger sind von Anzeigepflichten auszunehmen, denn die verfassungsrechtlich geschützte Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater steht einer Offenlegungspflicht von Gestaltungsmodellen entgegen.“