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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 5 P 112/14

Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Erteilung der Zustimmung zur gesonderten Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen für die Zeit vom 01.07.2010 bis 31.12.2012. Dabei ist im Wesentlichen streitig, ob ein Zuschuss als Eigenkapital zu verzinsen und wie ein zurückbezahlter Teilbetrag des gewährten Landesdarlehens zu berücksichtigen ist.

Fundstelle(n):
GAAAG-60352

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