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BFH  - III R 17/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 7g, EStG § 52 Abs 23 S 2

Rechtsfrage

Ist § 52 Abs. 23 Satz 2 EStG a.F. (vor Geltung des UntStRefG 2008) verfassungskonform so auszulegen, dass bei einer nach § 7g EStG a.F. gebildeten Ansparrücklage die späteren Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F. auch dann noch möglich sind, wenn die Bildung der Ansparrücklage vor dem erfolgt ist, die tatsächliche Inbetriebnahme und Nutzung der Wirtschaftsgüter jedoch erst nach dem liegen?

Ansparrücklage; Sonderabschreibung; Übergangsregelung

Fundstelle(n):
TAAAG-60125

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