NWB-BB Nr. 11 vom Seite 321

Haben Sie Ihren Namen schon mal gegoogelt?

Dipl.-Kfm. Heiko Lucius | Verantw. Redakteur | nwb-bb-redaktion@nwb.de

Sie haben sicherlich auch schon mal Ihren Namen in die Google-Suche eingegeben und mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis erhalten. Das muss jedoch nicht immer schmeichelhaft sein: Ein zehn Jahre alter Eintrag eines Spiels aus der Kreisklasse, in dem Sie die rote Karte erhalten haben, Bilder einer rauschenden Karnevalsparty, die einer Ihrer Facebook-"Freunde" freigegeben hat, oder Noten der letzten Fortbildung, für die Sie keinen Preis gewinnen würden.

Während viele von uns ihr Privatleben also am liebsten nur „offline“ der Öffentlichkeit präsentieren möchten, sieht es im beruflichen Bereich ganz anders aus. Hier sind Google-Treffer für Ihr Beratungsunternehmen oder das Unternehmen Ihres Mandanten durchaus erwünscht, Bewertungsportale mit möglicherweise negativen Einträgen mal ausgenommen. Insbesondere für kleine Unternehmen mit wenig Marketing-Budget kann Google eine starke Waffe sein, um neue Kunden zu akquirieren. Umgekehrt wird durch fehlende Präsenz im Internet bzw. Suchmaschinen-Optimierung auf Umsatz verzichtet. Ein typischer Fall, den ich vor Kurzem selbst erlebt habe: Auf der Suche nach einem Handwerker in meinem Wohnort wurde ich über Google nicht fündig. Die anschließende Suche über ein spezielles Handwerker-Portal war dann zwar erfolgreich, spuckte jedoch einen Handwerker aus dem weiteren Umkreis aus, der eine etwas längere Anfahrt auf sich nehmen musste. Schade, denn meinen Auftrag hätte ich allein aus Heimatverbundenheit gerne an ein ortsansässiges Unternehmen vergeben.

Wichtig sowohl für Sie (und natürlich auch Ihre Mandanten) ist also erstens, dass Sie eine Website haben, die zweitens auch über Google gefunden wird und drittens für mobile Anwendungen optimiert ist. Insbesondere die letzte Anforderung erfüllen noch längst nicht alle Websites. Das sollten sie aber, denn Google wird voraussichtlich 2018 seinen Suchindex auf den „Mobile-first-Index“ umstellen. Websites, die beispielsweise für Smartphones optimiert sind, werden dann in der Trefferliste weiter oben erscheinen. Alle anderen werden zwar immer noch gefunden, aber erst weit hinten. Und seien Sie mal ehrlich: Rufen Sie die siebte oder achte Google-Trefferliste auf? Faktisch sind diese Websites also kaum mehr auffindbar.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Website für mobile Anwendungen bereits optimiert ist, empfiehlt unser Autor Walter Dinger, einen kurzen Online-Test durchzuführen. Darüber hinaus erhalten Sie NWB SAAAG-60014 grundlegende Empfehlungen für die Optimierung von Websites. Eine dazugehörige Checkliste können Sie in der NWB Datenbank abrufen und gemeinsam mit Ihren Mandanten durchgehen oder an sie versenden. Damit bleiben Sie und Ihre Mandanten hoffentlich auch in Zukunft von potenziellen Kunden „ergoogelbar“.

Beste Grüße

Heiko Lucius

Fundstelle(n):
NWB-BB 11/2017 Seite 321
NWB TAAAG-60005