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Sozialversicherungen: Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Das Bundeskabinett hat am die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2018 beschlossen. Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat, erhöht sich auf 3.045 €/Monat (2017: 2.975 €/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf 2.695 €/Monat (2017: 2.660 €/Monat). Mehr Infos unter http://go.nwb.de/7hx0i.