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Die Prüfung von CO2-Emissionen im Rahmen der Abschlussprüfung
Neue Herausforderungen durch die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung am Beispiel der Treibhausgasemissionen
Durch die EU-CSR-Richtlinie (2014/95/EU) sind bestimmte große Unternehmen seit diesem Jahr verpflichtet, in einer nichtfinanziellen Erklärung über Nachhaltigkeitsaspekte ihres Unternehmens zu berichten. Auch wenn die nichtfinanzielle Erklärung Teil des Lageberichts ist, besteht gesetzlich nur eine formale Prüfungspflicht. Es werden aber zunehmend mehr Stimmen laut, die die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch den Abschlussprüfer fordern oder zumindest empfehlen. Der Abschlussprüfer ist für die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung aufgrund seiner weitreichenden Kenntnisse des Unternehmens und über dessen Prozesse prädestiniert. Die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch den Abschlussprüfer unterliegt den berufsständigen Regelungen, zu denen auch besonders hohe Anforderungen an die Qualität gehören. Was das bedeutet, wird hier am Beispiel der CO 2-Bilanzierung aufgezeigt, dem häufig wichtigsten Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung auf freiwilliger Basis im Rahmen der Abschlussprüfung gibt dem Aufsichtsrat bei der Erfüllung seiner ...