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OLG München Beschluss v. - 34 Wx 464/16

Gesetze: BGB § 2113 Abs. 1; FamFG § 28 Abs. 1; FamFG § 44; GBO § 81 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

FamFG § 28 Abs. 1, § 44

GBO § 81 Abs. 3

Das Beschwerdegericht ist nicht verpflichtet, einen anwaltlich vertretenen Beteiligten vor Erlass der verwerfenden Entscheidung auf das Fehlen der Beschwerdeberechtigung des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls und die daraus folgende Unzulässigkeit des Rechtsmittels hinzuweisen, wenn es keine Erkenntnis darüber hat, dass der Nacherbfall nach Einlegung der Beschwerde eingetreten ist, und bereits das Grundbuchamt die Rechtsstellung des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls deutlich dargelegt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAG-59819

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