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WP Praxis 11/2017 S. 294

Fortentwicklung der Formulierung des neuen Bestätigungsvermerks

Mit Meldung vom informiert das IDW über die Änderung der Formulierung des neuen Bestätigungsvermerks gegenüber den in IDW EPS 400 n. F. vorgeschlagenen Fassungen und stellt der Praxis zwei illustrierende Beispiele (für Non-PIE und PIE) zum damit weiter fortentwickelten Bestätigungsvermerk zur Verfügung. In diesen Beispielen werden die Prüfungsurteile sowie die Beschreibung der Verantwortlichkeiten zum Abschluss und Lagebericht im Bestätigungsvermerk (wieder) zusammengefasst. Maßgebend für diese Änderung ist, dass „der Abschluss und der Lagebericht sowie die Prüfung beider Berichtsinstrumente in der Wahrnehmung der Adressaten in einem engen Zusammenhang stehen.“

Aufgrund dessen erhält der neue Bestätigungsvermerk im Fall der gesetzlichen Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und ...