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DRSC verabschiedet DRÄS 8: Ergänzung des DRS 20 um die nichtfinanzielle Berichterstattung
Das DRSC hat am den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 8 (DRÄS 8) verabschiedet. DRÄS 8 erweitert DRS 20 um einen neuen Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung, der den Anwendungsbereich, die Berichtsalternativen und die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung behandelt. Darüber hinaus wird der Abschnitt Konzernerklärung zur Unternehmensführung um Regelungen bzgl. der Angaben zum Diversitätskonzept ergänzt. Eine Übersicht zu den Änderungen im Vergleich zu E-DRÄS 8 steht auf der Webseite des DRSC zur Verfügung.
Die neuen Anforderungen an die Lageberichterstattung ergeben sich aus dem am in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtli...