Kein Anspruch auf Altersvorsorgezulage während Sonderurlaubs zur Kinderbetreuung
Ausschluss Selbstständiger aus dem Kreis der Zulageberechtigten ist verfassungsgemäß
Leitsatz
1. Angestellte des öffentlichen Dienstes, die unbezahlten Sonderurlaub gem. § 28 TVöD für die Betreuung von Kindern genommen
haben, haben während dieser Zeit keinen Anspruch auf Altersvorsorgezulage.
2. Allein der Gedanke des besonderen grundgesetzlichen Schutzes der Ehe und Familie rechtfertigt keine Gewährung der streitbefangenen
Subvention und führt insoweit im Falle ihrer Versagung auch nicht zu einer Diskriminierung.
3. Gegen den Ausschluss Selbstständiger aus dem Kreis der Zulageberechtigten bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken,
insbesondere liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 10 Nr. 25 DStRE 2018 S. 850 Nr. 14 EFG 2017 S. 1790 Nr. 22 EStB 2018 S. 77 Nr. 2 IAAAG-59661
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