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SG Leipzig 25.04.2017 S 8 KR 45/17, NWB 42/2017 S. 3194

Sozialversicherungspflicht | Kein automatischer Statuswechsel des Gesellschafter-Geschäftsführers in der Insolvenz

Mit der Insolvenzeröffnung ist weder eine Änderung der gesellschaftsrechtlichen (Organ-)Stellung des Mehrheits-Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH noch ein Wechsel seines bisher bestehenden sozialversicherungsrechtlichen Status als selbstständig Tätiger verbunden. Der (vorläufige) Insolvenzverwalter wird nur innerhalb eines vom Gesetzgeber vorgegebenen rechtlichen Rahmens in verschiedenen Funktionen wie ein Arbeitgeber tätig, ohne selbst zum Arbeitgeber [i]infoCenter „Gesellschafter-Geschäftsführer“ NWB XAAAB-04820 zu werden.

Anmerkung:

Auch wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer nur noch „unter Aufsicht“ des Insolvenzverwalters weisungsgebunden agieren konnte, zog das SG Leipzig daraus nicht den Schluss, dass er mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens seinen sozialversicherungsrechtlichen Status als Selbständiger verloren hatte und ab dem ...