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Lohnsteuer | Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2018 – Verlängerung der Aufzeichnungsbefreiung
Das regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2018 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung S. 3189für Kalenderjahre ab 2018.
Für Kalenderjahre seit 2014 besteht die Verpflichtung, den Großbuchstaben „M“ für die dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellten Mahlzeiten nach § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen. Hierauf konnte nach dem (BStBl 2014 I S. 1412, Rn. 92) in den Jahren 2014 bis 2015 verzichtet werden, wenn das Betriebsstättenf...BStBl 2015 I S. 614