Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für Internetnutzung und Fahrtkosten des Arbeitnehmers
Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für Internetnutzung und Fahrtkosten des Arbeitnehmers werden nach dem auch dann zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt und können nach § 40 Abs. 2 EStG versteuert werden, wenn den Zuschusszahlungen Lohnherabsetzungen vorausgehen.
Die Klägerin gewährte ihren nicht tarifbeschäftigten Arbeitnehmern u. a. Zuschüsse für die Internetnutzung und zu Fahrtkosten. Sie unterwarf diese Zuschüsse den Pauschalsteuersätzen nach § 40 Abs. 2 EStG. Das Finanzamt ging davon aus, dass die Zuschüsse zu den Fahrtkosten sowie der Internetnutzung nicht steuerbegünstigt seien, da sie nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wurden. Es handele sich insoweit um eine Umwandlung des zuvor vereinbarten Entgelts. Laut der Klägerin liegt keine ...