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Abgabenordnung | Verein zur Förderung der Open-Source-Software als Zweckbetrieb
Nach dem können Kongressveranstaltungen eines Vereins zur Förderung der Open-Source-Software Zweckbetriebe i. S. von § 68 Nr. 8 AO sein, wenn S. 3190dabei Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art durchgeführt werden.
Der BFH hat entschieden, dass der vom gemeinnützigen Verein zur Förderung von jedermann verfügbarer Software und des Quellecodes dafür mit den Einnahmen (Ticketverkauf, Sponsorenzahlungen) aus seinem jährlichen „E-Congress“ und „E-Day“, dessen Gegenstand Vorträge, Seminare und Diskussionen waren, nach § 68 Nr. 8 AO („Volkshochschulen und andere Einrichtungen, soweit sie selbst Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen“) als spezifischer Zweckbetrieb körperschaft- und gewerbesteuerfre...