Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 AO findet über den Verweis in § 191 Abs. 3 Satz 1 AO grundsätzlich auch für Haftungsbescheide Anwendung?
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Haftung für Einfuhrabgaben wegen Vorlage unterfrakturierter Handelsrechnungen.
Der Kläger bestreitet ein grob fahrlässiges Verhalten, weil er sich auf die korrekte Arbeit des Steuerberaters verlassen habe.
Hinsichtlich der Festsetzung des Haftungsbetrags sei Verjährung gemäß § 191 Abs. 3 Satz 1 AO eingetreten.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
NAAAG-59159