Kaufpreisrate ist nicht in Zinsanteil und Tilgungsanteil bei verrenteter Kaufpreiszahlung und Abwahl der Sofortbesteuerung aufzuteilen?
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Kommt eine Aufteilung der Kaufpreisraten in einen Tilgungsanteil und einen Zinsanteil (unter Anwendung des § 32d EStG) in Betracht, wenn der Kläger das als Billigkeitsregelung ausgestaltete Wahlrecht, eine Kaufpreiszahlung aus der Geschäftsveräußerung einer KG abweichend vom Normalfall nicht sofort zu versteuern, sondern die Rentenzahlungen als nachträgliche Betriebseinnahmen i.S. von § 15 i.V.m. § 24 Nr. 2 EStG zu behandeln, wählt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
FAAAG-59153