Übernommene Steuerberatungskosten im Entsendefall durch den ArbG sind kein Arbeitslohn
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Liegt Arbeitslohn vor, wenn ein Arbeitgeber im Zusammenhang mit Nettolohnvereinbarungen bei Auslandsentsendungen von Arbeitnehmern die Steuerberatungskosten für die persönlichen Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer übernimmt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
KAAAG-59147