Arbeitshilfe - Stand: 12.04.2019

Pflanzenlieferung ist eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende selbstständige Leistung

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Stellt eine Pflanzenlieferung eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende selbständige Leistung oder eine unselbständige Nebenleistung zu dem den Regelsteuersatz unterliegenden Einpflanz-, Pflege- und Anwachsgarantieleistungen dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
VAAAG-59139