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IWB 19/2017 S. 718

Polen | Getrennte Zahlung von Entgelt und Mehrwertsteuer?

In Polen ist – nach derzeitigem Stand zum – die Einführung eines sogenannten split payment geplant. Damit wird ein Vorhaben aus dem Jahr 2015 wieder aufgegriffen. S. 719 [i]„Split payment“ zur Betrugsbekämpfung auf freiwilliger Basis vorgesehenDieses Verfahren sieht vor, dass nur das Nettoentgelt für eine Leistung an den leistenden Unternehmer gezahlt wird, während der Steuerbetrag auf ein besonderes Steuerkonto überwiesen wird. Eine Teilnahme am Verfahren wird nach derzeitigem Stand zwar freiwillig sein. Zum einen entscheidet allerdings der zahlende Abnehmer, ob das Verfahren angewendet wird oder nicht. Zum anderen soll dem Vernehmen nach das Geld auf dem Steuerkonto neben der Begleichung der Umsatzsteuerzahllast gegenüber dem Finanzamt grundsätzlich nur für die Zahlung der Mehrwertsteuer auf Rechnungen der eigenen Lieferanten verwendet werden können. ...