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BFH | Pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot auch nach vorheriger Hinzurechnungsbesteuerung
Das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8b Abs. 5 KStG ist auch auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG unterlegen haben und grundsätzlich nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei sind.
Die Klin., eine GmbH, war an einer schweizerischen AG beteiligt. Aus der Beteiligung wurden ihr für die Jahre 2006–2009 Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Abs. 2 AStG hinzugerechnet. Im Jahr 2009 nahm die AG eine Ausschüttung an die Klin. vor. Das Finanzamt setzte 5 % der Gewinnausschüttung als nicht abziehbare Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. 5 KStG an. Die Vorinstanz ( NWB SAAAF-68199) gab dem Antrag der Klin. statt und behandelte die Ausschüttung als steuerfrei nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG. Es folgte damit der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der zufolge § 3 Nr. 41 EStG lex specialis für die Besteuerung tatsächliche...